Ob Energieausweis, Sanierungsfahrplan oder Fördermittelanträge: Als geprüfter Gebäudeenergieberater unterstütze ich Sie in allen Bereichen.
Wenn Sie als Hausbesitzer ein Gebäude vermieten oder verkaufen, sind Sie verpflichtet, dem potenziellen Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorzulegen.
Sie benötigen einen Energieausweis für den Verkauf oder die Vermietung Ihres Gebäudes? Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Im Energieausweis ist der Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr aufgeführt. So erhält der zukünftige Mieter oder Käufer des Gebäudes einen schnellen Überblick über den Energiebedarf. Er kann sich ein Bild über die Nebenkosten machen, die durch Heizung und Warmwasser auf ihn zukommen. Außerdem kann er abschätzen, ob eine energetische Modernisierung sinnvoll ist.
Bedarfs- und verbrauchsbasierte Energieausweise
1. Bedarfsbasierter Energieausweis
Dieser Energieausweis ist für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 gebaut und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden.
Wenn Sie staatliche Förderprogramme zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes beantragen möchten, müssen Sie ebenfalls einen Bedarfsausweis vorlegen.
2. Verbrauchsbasierter Energieausweis
Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Als Gebäudeeigentümer haben Sie aber auch die Möglichkeit, einen bedarfsbasierten Energieausweis zu beauftragen. Dieser Energieausweis wird auf Basis der Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet.
Umwelt schützen, Heizkosten senken, das Haus oder die Wohnung fit für die Energiewende machen: Sie fragen sich, wie das gehen soll? Welche Maßnahmen die richtigen sind und ob Sie sich das überhaupt leisten können?
Als Gebäudeenergieberater erstelle ich Ihren individuellen Sanierungsfahrplan. Das funktioniert ganz einfach:
Der Sanierungsfahrplan nützt der Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG).
Wer sich schon einmal durch den Dschungel von staatlichen Fördergeldern und Zuschüssen gekämpft hat, weiß, wie unübersichtlich dieser ist.
Wenn Ihnen das zu mühsam ist: Ich finde die passenden Fördergelder und Zuschüsse für Ihre Bau- und Sanierungsmaßnahmen und beantrage sie für Sie.
Nehmen Sie Kontakt auf. Ich berate Sie gern.